DIE JULEICA
Die Juleica wird nach der Teilnahme an einer qualitativ hochwertigen Ausbildung für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit ausgestellt. Es handelt sich hierbei um einen bundesweit einheitlichen Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, welcher als Legitimation und Qualifikationsnachweis dient. Er ist drei Jahre gültig. Anschließend kann sie verlängert werden, insofern die/der Jugendleiter*in die Teilnahmen an einem mindestens acht Stündigen Auffrischungskurs nachweisen kann.
In Deutschland ist die Juleica bei den meisten Jugendverbänden Voraussetzung dafür, dass junge Menschen eine Jugendgruppe leiten oder eine Ferienfreizeit betreuen dürfen.